28 Jahre PKK-Verbot sind 28 Jahre zu viel!
28 Jahre PKK-Verbot sind 28 Jahre zu viel! Lasst uns in der Aktionswoche vom 22. bis 27. November zeigen, dass wir uns von dem PKK-Verbot und der Kriminalisierung nicht beeindrucken lassen. Lasst uns die Symbole, welche vom Staat verboten werden, durch Graffitis, Banner und Aufkleber in die Straßen und Gassen tragen!“, so die Kampagne Rise Up 4 Rojava, die die bundesweite Initiative unterstützt und zur Teilnahme an der Demonstration am 27. November um 12.00 Uhr auf dem Hermannplatz aufruft: „Kommt mit uns am 27. November im internationalistischen Block in Berlin auf die Straße, um in dieser wichtigen Zeit nicht zu schweigen und mit Liebe und Mut dem deutsch-türkischen Bündnis eine tiefgreifende Solidarität entgegensetzen.“ In dem Aufruf heißt es weiter:
„PKK-Verbot aufheben!“
Seit nunmehr 28 Jahren ist die Arbeiterpartei Kurdistans in der BRD verboten. In diesen Jahren gab es abertausende Prozesse gegen vermeintliche Mitglieder und Sympathisant:innen der Freiheitsbewegung. Dass jene Verurteilungen politisch motiviert sind, zeigt sich bereits dadurch, dass es oft schon reicht, Spendengelder zu sammeln, legale Demonstrationen anzumelden oder ein Konterfei Öcalans mit blauem statt mit schwarzem Hemd zu zeigen. Immer wenn man denkt, absurder geht es nicht mehr, kommen die deutschen Behörden mit neuen Auflagen und Verboten um die Ecke.
Wenn wir die letzten 28 Jahre überblicken, dann sehen wir, dass der heutige Zustand nicht aus der Luft gefallen kam. Die Geschichte des Verbots ist eine Aneinanderkettung von Überwachung, Rassismus, Kolonialismus und Antifeminismus. Durch das Verbot wurden Menschenleben zerstört, Familien auseinandergerissen und das Selbstbestimmungsrecht eines Volkes in Abrede gestellt, das seit der Gründung des türkischen Staates assimiliert werden soll. Im Jahr 1989 begann mit den Düsseldorfer Prozessen der erste politische Prozess in der BRD gegen die PKK. Seit den Nürnberger Prozessen gegen die Hauptverbrecher:innen des Hitler-Faschismus gab es nichts mehr in dieser Größenordnung. Um an den jungen Frauen und Männern ein Exempel zu statuieren, wurde für die Verhandlung ein eigener Hochsicherheitssaal gebaut, in dem abenteuerliche Anklageschriften gegen die in Glaskästen gesperrten Revolutionär:innen verlesen wurden. Mit allen Mitteln wird seitdem versucht, die PKK zu entmenschlichen und als terroristisch zu stigmatisieren.
Die Blutspur dieser Politik zieht sich bis in das Jahr 2021. Lasst uns dafür ein Beispiel von Tausenden geben: Halim Dener wurde 1994 in Hannover von einem Zivilpolizisten erschossen, nachdem er beim Plakatieren von Plakaten erwischt wurde, deren Motiv unter das Verbot fiel. Das Verfahren gegen den Polizisten wurde eingestellt, denn die Waffe habe sich versehentlich gelöst, so das Urteil.
Welche Maßstäbe werden also angesetzt und wer ist hier eigentlich terroristisch?
Wenn die BRD internationale Kämpfe um Selbstbestimmung als Terrorismus verunglimpft, dann sprechen daraus wirtschaftliche Interessen und das Erbe deutscher Kolonialgeschichte. Wenn die BRD sagt, die PKK sei verboten, weil sie sich nicht von Gewalt distanziere und einen bewaffneten Kampf führe, so halten wir den Spiegel vor und sehen deutsche Leopard-Panzer, die auf die Revolution von Rojava schießen.
Das PKK-Verbot soll einzig und allein dafür dienen, einem unterdrückten Volk die Stimme entziehen. Es soll Kurd:innen im Exil abschrecken, Partei zu ergreifen, und sich stattdessen als „gute Kurden“ zu assimilieren. Anderenfalls drohen Abschiebungen, Sorgerechtsentzug der Kinder wegen der Teilnahme an Demonstrationen wie im Fall Zozan G. und langjährige Haftstrafen. Erst kürzlich wurden in Baden-Württemberg und Bayern wieder einmal legale kurdische Vereine von der Polizei gestürmt und in einem Prozess in Stuttgart-Stammheim fünf Menschen wegen Betätigung für die PKK verurteilt.
Das Gericht stützte die Beweislage dabei auf einen Kronzeugen, der selbst von den verantwortlichen Richtern als nicht glaubwürdig eingestuft wurde und sich in seinen Aussagen widersprach. Verurteilt wurde trotzdem und in dem aus RAF-Zeiten bekannten Gericht und Knast Stammheim ein Bild des Terrorismus geschaffen, bei dem die politische Vorverurteilung bereits vor dem Verfahren feststand.
Als Internationalist:innen ist es selbstverständlich unsere Aufgabe, uns für die Bewegung stark zu machen, welche auch in Rojava und Şengal viele Opfer im Kampf gegen den Islamischen Staat gebracht hat. Als Internationalist:innen müssen wir verstehen, dass Deutschland von den Kriegsverbrechen des NATO-Partners Türkei profitiert. Eben das sollten wir uns bei jeder Giftgaskartusche, die in den freien Bergen Kurdistans niedergeht, vor Augen führen.
Also was bedeutet das konkret? Es bedeutet Farbe zu bekennen, es bedeutet aktiv für die Verteidigung der Revolution zu werden.
Kommt mit uns im internationalistischen Block auf die Straße
28 Jahre PKK Verbot sind 28 Jahre zu viel! Lasst uns in der Aktionswoche vom 22. bis 27. November zeigen, dass wir uns von dem PKK-Verbot und der Kriminalisierung nicht beeindrucken lassen. Lasst uns die Symbole, welche vom Staat verboten werden, durch Graffitis, Banner und Aufkleber in die Straßen und Gassen tragen!
Kommt mit uns am 27. November im internationalistischen Block in Berlin auf die Straße, um in dieser wichtigen Zeit nicht zu schweigen und mit Liebe und Mut dem deutsch-türkischen Bündnis eine tiefgreifende Solidarität entgegensetzen. Werdet aktiv und entwickelt Initiative, die Verantwortlichen für den Krieg in Kurdistan sitzen an vielen Orten!